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   VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03   

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VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03 (https://dejure.org/2005,28617)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2005 - 6 K 4005/03 (https://dejure.org/2005,28617)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 6 K 4005/03 (https://dejure.org/2005,28617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Modell Kanngieser als rechtmäßige Methode zur Berechnung des Ausgleichsbetrags bei der Sanierung.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 722/04

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; zweckmäßige Abgrenzung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Beschwerde des Klägers dagegen durch Beschluss vom 26.01.2005 - 8 S 722/04 - zurück.

    Soweit der Kläger rügt, das Sanierungsgebiet sei offensichtlich willkürlich festgelegt worden, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 26.01.2005 - 8 S 722/04 -, Vensa, ausgeführt, im Gegensatz zum Erschließungsbeitrag, mit dem Grundstückseigentümer anteilmäßig zu den Kosten von Erschließungsmaßnahmen herangezogen würden, weshalb der einzelne Beitrag bei seiner Ausweitung des Kreises der Pflichtigen geringer werde, würden mit den sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen keine Kosten verteilt, sondern Vorteile abgeschöpft, die dem einzelnen Grundstück durch die vorgenommene Sanierung des Gebiets zugeflossen seien.

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht in seinem Beschluss vom 26.01.2005 a.a.O. Bedenken gegen die Anwendung dieses Modells "kaum als berechtigt" an.

  • OVG Sachsen, 17.06.2004 - 1 B 854/02

    Ausgleichsabgabe, Wertermittlung, Bodenwertsteigerung, Zielbaummethode,

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03
    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 09.07.2001 a.a.O., wo ausgeführt wird, allein der Umstand, dass bei der Anwendung des "Niedersachsen-Modells" verschiedene, gleichsam hintereinander geschaltete Wert- bzw. Bewertungsentscheidungen zu treffen seien, führe nicht zu einem Rechtsfehler der darauf aufbauenden Ermittlung des Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 1 BauGB.

    Sind mehrere Bewertungsmethoden zulässig, so ist die von der Gemeinde gewählte - zulässige - Bewertungsmethode auch für die gerichtliche Kontrolle maßgebend (vgl. nochmals Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 09.07.2001 sowie Urteil des Sächs.OVG vom 17.06.2004 - 1 B 854/02 -, Juris).

  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03
    Das Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von einer Einholung absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.11.2004 - 4 B 71/04 -, Juris).
  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72

    Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03
    Auch das erkennende Gericht selbst hat in seinem Urteil vom 25.06.2002 - 6 K 3695/01 - damals ebenfalls nach einer Anhörung des Ausschussvorsitzenden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.01.1974, BGHZ 62, 93) keine Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit von Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in G. gehabt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - 8 S 1810/99

    Ausgleichsbetrag für Bodenwerterhöhung durch Entwicklungsmaßnahme -

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03
    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.03.2000 - 8 S 1810/99 - Vensa, hin.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.1997 - 1 L 1218/95

    Ausgleichsbeitrag; Gründungsmehraufwendungen; Salzbergbau; Erhöhung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03
    Es ist ein in der Rechtsprechung anerkanntes Modell (vgl. nur OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2001 - 1 M 22/00 -, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 17.01.1997 - 1 L 1218/95 -, ebenfalls Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2001 - 1 M 22/00

    Voraussetzungen für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen auf Grund einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03
    Es ist ein in der Rechtsprechung anerkanntes Modell (vgl. nur OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2001 - 1 M 22/00 -, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 17.01.1997 - 1 L 1218/95 -, ebenfalls Juris).
  • VG Stuttgart, 20.02.2004 - 6 K 4006/03

    Ermittlung des Bodenwertes zur Berechnung des Ausgleichsbetrages

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03
    Dieser Antrag wurde durch Beschluss vom 20.02.2004 - 6 K 4006/03 - abgelehnt.
  • OVG Saarland, 09.12.2009 - 1 A 387/08

    Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung

    Es verwundert daher nicht, dass das Niedersachsen-Modell in der Rechtsprechung grundsätzlich Anerkennung findet (Sächsisches OVG, Beschluss vom 5.3.2009 - 1 A 374/08 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.1.2005 - 8 S 722/04 -, DÖV 2005, 922 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9.7.2001 - 1 M 22/00 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8.5.2000 - 1 M 1287/00 -, juris; VGH Kassel, Gerichtliche Verfügung vom 11.7.2000 - 3 TG 2054/00 -, auszugsweise wiedergegeben in Bartholomäi, Sanierungsausgleichsbetrag - Judex calculat -, NVwZ 2001, 1377; VG Braunschweig, Urteil vom 12.12.2007 - 2 A 480/06 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 26.7.2005 - 6 K 4005/03 -, juris) .
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 722/04

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; zweckmäßige Abgrenzung des

    Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen - 6 K 4005/03 - anhängigen Klage des Antragstellers gegen den Ausgleichsbetragsbescheid der Antragsgegnerin vom 14.7.2003 und ihren Widerspruchsbescheid vom 15.9.2003 entgegen der gesetzlichen Grundregel in § 212 a Abs. 2 BauGB anzuordnen.
  • VG Cottbus, 13.10.2022 - 3 K 58/21
    Nach dem "Niedersachsenmodell", bei dem es sich um eine allgemein anerkannte, mathematisch-statistische Wertermittlungsmethode handelt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21. Mai 2014 - 1 L 7/14 -, juris, Rn. 59, m.W.N; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 09. Juli 2001 - 1 M 22/00 -, juris; VG Greifswald, Urt. v. 18. Oktober 2019 - 3 A 1056/17 -, juris, Rn. 34; VG Köln, Urt. v. 28. November 2019 - 8 K 5686/16 -, juris, Rn. 32 ff.; VG Göttingen, Urt. v. 14. Dezember 2010 - 2 A 54/09 -, juris, Rn. 24; VG Stuttgart, Urt. v. 26. Juli 2005 - 6 K 4005/03 -, juris, Rn. 31; Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 9. Aufl. Rn. 644 ff., m.w.N.; andere Ansicht: VG Minden, Urt. v. 14. März 2002 - 9 K 1440/98 -, juris, Rn 66 ff.) wird der Endwert aus dem Anfangswert hergeleitet, indem unter Berücksichtigung der Intensität der vorgefundenen Missstände und der zu deren Beseitigung durchgeführten Maßnahmen nach dem von Kanngieser/Bodenstein entwickelten Klassifikationsmodell die prozentuale Bodenwertsteigerung berechnet oder mittels einer von der konkreten Höhe des Anfangswerts abhängigen Matrix bestimmt wird (vgl. im Einzelnen dazu die Darstellungen in den Gutachten sowie: Kanngieser, Integrale Wertermittlung in Sanierungsgebieten, GuG 2019, 15).
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